Stellungnahme BÜNDIS 90 / DIE GRÜNEN vom 9.3.2020 Sicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen auf der Hauptstraße (Staatsstraße 2331) in Forstern

Sicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen auf der Hauptstraße (Staatsstraße 2331) in Forstern Oberstes Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen auf der Hauptstraße (Staatsstraße 2331) in Forstern. Als erste Maßnahme fordern wir GRÜNEN und Bürgermeisterkandidatin Maria Feckl, dass die Gemeinde Forstern beim Straßenbauamt in Freising unverzüglich einen Antrag auf Ausweisung einer Tempo-30-Zone stellt. Bereits im Februar 2019 schlug Städteplanerin Susanne Dorner eine Tempo-30-Zone vor. Es ist nicht verständlich, warum ein Antrag auf Tempo-30-Zone in der Vergangenheit vom Gemeinderat noch nicht gestellt wurde. Weiter ist kritisch zu hinterfragen, warum für den Neubau eines neuen Edeka Marktes sofort eine Abbiegespur mitgeplant und beantragt wird? Für die Sicherheit auf der Staatsstraße im Ortszentrum gibt es keine konkreten Planungen oder Anträge, obwohl der große Handlungsbedarf unbestritten ist und fortlaufend wiederholt wird. Ebenso wird für die unfallträchtige Kreuzung, die Einmündung der Preisendorfer Straße in die Staatsstraße keine Überplanung beantragt. Dr. Markus Büchler, Landtagsabgeordneter und Sprecher für Mobilität, hält die Chancen einer Tempo-30-Zone auf einer Staatsstraße in Bayern und mit der gegebenen Situation in Forstern für wenig aussichtsreich. Aufgrund dieser Fakten und der jahrelangen Untätigkeit des Gemeinderats fordern wir GRÜNEN und Bürgermeisterkandidatin Maria Feckl als zweiten Schritt eine Diskussion im Gemeinderat über die Rückstufung der Staatsstraße auf eine Gemeindestraße. Für die Rückstufung wäre ebenso die Zustimmung der Gemeinde Hohenlinden und Pastetten notwendig. Für Forstern handelt es sich um einen Streckenabschnitt auf einer Länge von 2,7 km. Der Bereich des Ortskerns erstreckt sich nur auf eine Länge von 700 m. Der Bereich im Ortszentrum befindet sich im Sanierungsgebiet. Ein Großteil der Kosten für die Sanierung und Neugestaltung sind somit über die Städtbauförderung förderfähig. Als Staatsstraße ist weiterhin der reibungslose PKW und LKW Verkehr oberste Priorität. Auch wenn es eine Vereinbarung der Gemeinde Forstern mit dem Straßenbauamt gibt, dass die Federführung für die angedachte Sanierung bei der Gemeinde Forstern liegt. Als Gemeindestraße könnte die Neugestaltung ausschließlich an dem Ziel „Sicherheit und Lebensqualität“ für Forstern ausgerichtet werden.

13.03.20 –

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